Gemeinschaftspraxis Hambrecht
 

Das elektronische Rezept

Liebe Patienten,

ab sofort wird bei uns das rosa Kassenrezept für Medikamente durch das elektronische Rezept ersetzt.

Das rosa Rezept für Verbandsmaterial u.ä., das grüne Rezept für apothekenpflichtige, nicht erstattungsfähige Medikamente und das Privatrezept, sowie das gelbe Betäubunsmittelrezept sollen im Laufe der Zeit folgen.


Folgender Ablauf ist dafür notwendig:


1. Am besten am Anfang des Quartals muss einmalig die Krankenkassenkarte bei uns eingelesen werden.  Ohne eingelesene Krankenkassenkarte können wir keine e-Rezepte (oder auch Krankmeldungen) ausstellen oder telefonische Bestellungen dafür entgegennehmen!

2. Wenn die Karte eingelesen ist, erstellen wir ein e-Rezept (z.B. auch nach telefonischer Bestellung) für Sie.

3. Mit der Versicherungskarte oder einer App Ihrer Kranknekasse können Sie dann das e-Rezept direkt in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen. Bei telefonischer Bestellung (nur bei bereits abgelesener Kraknenkassenkarte!) brauchen Sie für das Rezept nicht mehr in der Praxis vorbeikommen.